Aller Anfang ist schwer. Auch der als Freelancer. Umso mehr freut man sich, wenn Dinge vereinfacht werden. Wie wärs z.B. mit vereinfachter Buchhaltung und Umsatzsteuerbefreiung?
Klingt gut? Wenn du dich für die Kleinunternehmerregelung entscheidest, genießt du diese Vorteile. Sie ist allerdings auch an ein paar Vorraussetzungen gebunden, die wir dir im folgenden erläutern.
Vorraussetzungen
- Dein Umsatz, im letzten Kalenderjahr, war nicht höher als 17 500 Euro
- Dein Umsatz, im laufenden Kalenderjahr, wird 50 000 Euro nicht überschreiten
Trifft zu? Dann kannst du die Kleinunternehmerregelung für dich geltend machen.
In der Praxis
Viele starten ihre Karriere als Freelancer nebenberuflich, wodurch diese Umsatzgrenze vielleicht erstmal kein Problem für dich darstellt. Wenn du direkt in Vollzeit arbeiten möchtest, wird das für dich aber vermutlich nicht funktionieren.
Folgendes musst du als Kleinunternehmer beachten:
- Deine Rechnungen und Angebote müssen einen Zusatz enthalten, der auf die Kleinunternehmerregelung hinweist. Beispiel: „Gemäß § 19 UStG enthält der Betrag keine Umsatzsteuer.„
- Bei überschreiten der Umsatzgrenze wechselst du automatisch auf Regelbesteuerung
- Gewinn oder Verlust muss am Ende eines Geschäftsjahres durch eine einfache Einnahmenüberschussrechnung ermittelt werden.
- Der Vorsteuerabzug ist ausgeschlossen
Wenn du bei Goodlance den Haken bei „Ich bin Kleinunternehmer“ setzt, kümmern wir uns um alle notwendigen Maßnahmen innerhalb deines Accounts und am Ende des Jahres generieren wir dir automatisch eine Einnahmenüberschussrechnung.